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Vermieterbestätigung

Allgemeine Informationen

(Das neue Bundesmeldegesetz gilt seit 1.11.2015 und bringt neue Pflichten für Vermieter und Mieter. Ab diesem Tag müssen Ein- oder Auszüge mit einer Bescheinigung vom Vermieter gemeldet werden. Beim Einwohnermeldeamt: Vorlage von Personalausweis oder Reisepass sowie Vermieterbescheinigung)

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Vermieter-Meldebestätigung
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Neues Bundesmeldegesetz ab 01. November 2015