Direktversand Personalausweis ; Reisepass

Direktversand Personalausweis ; Reisepass

 

 

Gemeinde Kaulsdorf


Direktversand Personalausweis*), elektronischer Aufenthaltstitel*), -Karte*)


Information


Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich
übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der
Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur
Ausweisgebühr.


Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum
voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind
nicht möglich.


Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der
Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit
einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem
Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen
Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird
sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie
es abholen.


Wissenswertes


Bei Personalausweisen*)/elektronischen Aufenthaltstiteln*)/eID-Karten für Unionsbürger*) ist die
Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.


Reisepässe*) können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Der alte Reisepass/ Personalausweis*) wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments
ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen
Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der
Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis)
erforderlich.


Bewohnerinnen aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht
nutzen.


Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können
Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim
Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein
Direktversand nicht möglich.


Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht
möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden,
ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst
ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder
alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte
Ausweisdokumente.


Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den
Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher
Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle
des Direktversands nicht berücksichtigt werden.


Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung
steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung.
Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer
selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-
Ausweis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Kaulsdorf
Di, 31. März 2026

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