Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Kaulsdorf befindet sich seit Januar 2022 in der Aufstellung eines Flächennutzungsplans!
Ein Flächennutzungsplan ist ein grundlegendes Planungsinstrument einer Gemeinde. Er legt für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen fest, wie die Flächen in den kommenden 10 bis 15 Jahren genutzt werden sollen. Dabei geht es zum Beispiel darum, wo künftig Wohnbauflächen, Gewerbegebiete, Grünflächen oder landwirtschaftliche Nutzungen vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf und richtet sich nicht direkt an Bürgerinnen und Bürger, sondern dient als Orientierung für die weitere konkrete Planung, insbesondere für Bebauungspläne.
Das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst fasst die Gemeinde den sogenannten Aufstellungsbeschluss und leitet damit das Verfahren offiziell ein. Anschließend wird ein Vorentwurf erarbeitet, der die ersten Planungsüberlegungen enthält. Dieser Vorentwurf wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden haben dabei die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen und Bedenken zu äußern.
Auf Grundlage dieser Stellungnahmen wird der Plan überarbeitet und als Entwurf erneut öffentlich ausgelegt. Auch in dieser Phase besteht wieder die Möglichkeit zur Beteiligung. Erst danach wird der Flächennutzungsplan abschließend beschlossen und durch die zuständige Genehmigungsbehörde bestätigt.
In der Gemeinde Kaulsdorf wurde das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans bereits im Jahr 2022 eingeleitet. Der Vorentwurf wurde vom Gemeinderat gebilligt und in der Zeit vom 23. Juni 2025 bis einschließlich 8. August 2025 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Die darin enthaltenen Hinweise und Anregungen werden geprüft und, soweit erforderlich, in die Planung eingearbeitet. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Schritt ein überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans erstellt. Dieser Entwurf wird anschließend erneut öffentlich ausgelegt, sodass die Öffentlichkeit und die Behörden erneut Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Allgemeiner Zeitstrahl des Aufstellungsverfahrens als Übersicht zu den notwendigen Schritten:
Vorbereitung & Aufstellungsbeschluss
Die Gemeinde entscheidet sich für die Planung. Der Gemeinderat fasst den formellen Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Beteiligung (Vorentwurf)
Öffentlichkeit: Die Bürger werden frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert und können sich äußern (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Behörden: Parallel werden Behörden und Träger öffentlicher Belange (z.B. Forstamt, Versorger) beteiligt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Entwurf & Auslegungsbeschluss
Die Verwaltung wertet die Stellungnahmen aus und erstellt einen detaillierten Planentwurf samt Begründung.
-> die Gemeinde Kaulsdorf befindet sich gerade an dieser Stelle
Der Gemeinderat billigt diesen Entwurf und beschließt die öffentliche Auslegung.
Förmliche Beteiligung (Offenlage)
Der Entwurf wird für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Während dieser Frist kann jedermann Stellungnahmen abgeben.
Abwägung & Feststellung
Die Gemeinde prüft alle eingegangenen Stellungnahmen und wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab (§ 1 Abs. 7 BauGB).
Der Gemeinderat fasst den abschließenden Feststellungsbeschluss.
Genehmigung & Wirksamkeit
Prüfung: Da es ein vorbereitender Bauleitplan ist, muss er vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt werden (§ 6 BauGB).
Inkrafttreten: Nach der Genehmigung wird die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Vorentwurfsunterlagen zum Download
Gemeinde Kaulsdorf_Flächennutzungsplan-Vorentwurf_Anl.1-Schutzgebiete
Gemeinde Kaulsdorf_Flächennutzungsplan-Vorentwurf_Begründung
Gemeinde Kaulsdorf_Flächennutzungsplan-Vorentwurf_Planzeichnung