KaulsdorfBreternitzHockerodaFischersdorfWeischwitzDrognitzNeidenbergaNeuenbeuthenHohenwarteReitzengeschwendaAltenbeuthenLothraEichicht
Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen - gültig ab dem 02.11.2020

02. 11. 2020

Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen -

Übersicht über Schließung und Öffnung einzelner Bereiche

Gültg ab dem 02.11.2020 und tritt mit Ablauf des 30.11.2020 außer Kraft

 

 

 

Erfüllende Gemeinde für: