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Ihr Einwohnermeldeamt informiert

Einheitsgemeinde Kaulsdorf, den 29. 04. 2025

Ihr Einwohnermeldeamt informiert: 

Änderung der Zuständigkeit für die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz JArb-SchG)

Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind.

Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen. Nur damit ist die ärztliche Untersuchung möglich. Diese Unterlagen legen sie in der Arztpraxis vor. 

Ein Jahr nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Nachuntersuchung, sofern Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Seit dem 1.1.2025 ist für die Ausstellung der Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) ausschließlich das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zuständig.

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins mit ID kann ab Mitte Januar 2025 online gestellt werden.

Die digitale Beantragung durch die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist über https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ möglich. Im Ausnahmefall unterstützt das TLV. 

 

Um Untersuchungsberechtigungsscheine zu beantragen, werden zwei Möglichkeiten bereitgestellt:

1. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins online

Die oder der Jugendliche authentifiziert sich online mittels eID (elektronische Identität) des Personalausweises nach Registrierung in einem webbasierten Portal, um das Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen. Sollte die oder der Jugendliche noch nicht 16 Jahre alt sein und somit keine eID zur Verfügung stehen, greift hier der gleiche Prozess mittels eID der oder des Sorgeberechtigten. Die USB-ID und ein Erhebungsbogen werden sofort als PDF-Dokumente online zur Verfügung gestellt. Die Möglichkeit, mit einem UBS in Papierform zur Erstuntersuchung zu gehen bleibt weiterhin bestehen, da die Dokumente ausgedruckt werden können.

2. Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Damit die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins im Ausnahmefall auch für Jugendliche gewährleistet werden kann, die keine digitale Antragsmöglichkeit haben, kann der UBS beim TLV schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beantragt werden.

Der Untersuchungsberechtigungsschein und der Erhebungsbogen werden mit der UBS-ID versehen, ausgedruckt und der oder dem Jugendlichen zur Vorlage bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung ausgehändigt.

Die Bearbeitung eines entsprechenden Antrages erfolgt durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

 

Regionalinspektion Mittelthüringen         Regionalinspektion Ostthüringen

Linderbacher Weg                          Otto-Dix-Straße 9

99099 Erfurt                             07548 Gera

Telefon: 0361/57-3831620                  Telefon: 0361/57-3821100 

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