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Bekanntmachung zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Einheitsgemeinde Kaulsdorf, den 27. 05. 2025

Bekanntmachung 

zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Sehr geehrte Bürger/innen,

alle bisherigen Veranlagungen zur Grundsteuer (alte Bescheide) sind per 31.12.2024 außer Kraft gesetzt. Damit entfällt die Zusendung eines Aufhebungsbescheides. 

Ab 22.05.2025 erfolgte die Versendung der neuen Bescheide (Veranlagungen ab 01.01.2025). 

Wir weisen darauf hin, dass teilweise noch nicht alle Grundstücke bzw. Objekte erfasst sind, da noch nicht alle Zuordnungen vom Finanzamt umgesetzt werden konnten oder diese noch fehlen. Desweiteren kann es sein, dass Eigentumswechsel noch nicht eingearbeitet werden konnten, da diese vom Finanzamt später als Korrektur übermittelt werden. 

Die Fälligkeiten sind auf den zugegangenen Bescheiden aufgeführt. Bei allen Briefen ist ein Formular zum SEPA-Einzug beigefügt. Bei Bescheiden, wo der Vermerk des Einzuges aufgeführt ist, entfällt das nochmalige Ausfüllen des beiliegenden SEPA-Mandates. Nur bei Bescheiden, wo keine Bankverbindung zum Einzug aufgedruckt ist, wird um die Erteilung eines neuen SEPA-Einzuges gebeten.

Offensichtliche Unrichtigkeiten im Bescheid, die sich auf die Eigentümer beziehen bzw. auf einem falschen Messbetrag gegenüber der Erklärung vom Finanzamt beruhen, können uns angezeigt werden.

Sollten Sie aber mit der Höhe des Grundsteuermessbetrages nicht einverstanden sein, welcher mit dem Grundlagenbescheid des Finanzamtes übermittelt wurde, besteht nur die Möglichkeit des Widerspruches beim zuständigen Finanzamt. Dem kann die Gemeinde nicht abhelfen.

Zur Klärung von Grundsteuerangelegenheiten (auch nur telefonisch) bitten wir Sie, sich vorrangig auf die Sprechtage in der Gemeinde Kaulsdorf (Dienstag und Donnerstag) zu beschränken.

Sollte ein persönliches Vorsprechen mit Unterlagen erforderlich sein, bitten wir vorher um eine Terminvereinbarung, da ohne Termin evtl. keine Bearbeitung erfolgen kann. 

 

Erfüllende Gemeinde für: