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Bauleitpläne

Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für die Gemeinde Kaulsdorf

 

Einladung zu einer Informationsveranstaltung

 

Die Gemeinde Kaulsdorf führt zurzeit das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Gemeinde Kaulsdorf mit allen Ortsteilen. Die Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung durch entsprechende Darstellungen vorzubereiten. Hierzu gehört u. a. auch die Festlegung der zukünftigen Bauflächen (Bauflächen zur Wohnnutzung, gewerblichen Nutzung oder für Sondergebiete). Dem Flächennutzungsplan kommt dabei als vorbereitende Bauleitplanung eine steuernde Aufgabe zu. 

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Im Verfahren sind sowohl die Öffentlichkeit als auch die von der Planung betroffenen Behörden und Nachbargemeinden zu beteiligen.

In Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in der über die allgemeinen Aufgaben und Ziele der Flächennutzungsplanung und die wesentlichen Inhalte informiert werden soll. Diese Informationsveranstaltung findet am

Donnerstag, dem 12. Juni 2025 um 18:00 Uhr

im Saal des Kaulsdorfer Bürgerhauses, Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf, statt.

Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. 

 

 

 

gez. Kerstin Barczus

Bürgermeisterin

 

 

 

Flächennutzungsplan der Gemeinde Kaulsdorf

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes 
der Gemeinde Kaulsdorf

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kaulsdorf hat in seiner Sitzung am 29. April 2024 den vorliegenden Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kaulsdorf gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es, für das gesamte Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen die beabsichtigte Art der Bodennutzung für die nächsten 10 bis 15 Jahre in den Grundzügen festzulegen und damit die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung vorzugeben. 

 

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kaulsdorf, bestehend aus dem zeichnerischen Teil sowie der Begründung und dem Umweltbericht, wird in der Zeit vom

 

23. Juni 2025 bis einschließlich 8. August 2025

 

auf der Internetseite der Gemeinde Kaulsdorf unter www.kaulsdorf-saale.de/Bürgerservice/Bauleitpläne zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereitgestellt. 

Ergänzend werden die Unterlagen des Vorentwurfes im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Bauamt der Gemeinde Kaulsdorf, Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt: 

Montag:                   09:00 - 12:00 Uhr 

Dienstag:                 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag:            09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:                    09:00 - 12:00 Uhr

 

Zusätzlich werden die Vorentwurfsunterlagen auf folgender Internetseite während des o.g. Zeitraumes bereitgestellt: www.goel.de (aktuelle Bauleitpläne).

Während des o. g. Zeitraumes können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten: .

Des Weiteren wird informiert, dass der anschließend zu erstellende Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls öffentlich ausgelegt wird.

Die Bürger werden gebeten sich eingehend mit den Vorentwurfsunterlagen zu beschäftigen, um für die Gemeinde Kaulsdorf ein optimales Planungsergebnis zu erhalten.

 

 

gez. Kerstin Barczus 

Bürgermeisterin

Erfüllende Gemeinde für: